Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber
der Agentur mein tagungsplaner 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Auftraggeber gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erteilten Aufträge, unabhängig davon, ob sie schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen der von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vermittelten Verträge. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelten Leistungserbringer, mit denen der jeweilige Vertrag zustande kommt, wird insoweit verwiesen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers wird die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung stellen.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen diesem gegenüber vorbehaltlos erbringen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge unseres Auftraggebers.
§ 2 Vermittlungsauftrag
(1) Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär wird für den Auftraggeber ausschließlich als Vermittler tätig, so dass im Falle einer Buchung – also bei erfolgreicher Vermittlung – der betreffende Vertrag (Hauptvertrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Hotelunternehmen, Fluggesellschaft, Mietwagenunternehmen, Eventveranstalter …) zustande kommt.
Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär gibt im Rahmen des vom Auftraggeber erteilten Auftrags daher gegenüber den Leistungserbringern nur Erklärungen im Namen des Auftraggebers, nicht aber im eigenen Namen ab.
Mit der Annahme eines Vermittlungsauftrags verpflichtet sich die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär, sich um die Herbeiführung des vom Auftraggeber gewünschten Hauptvertrags zu bemühen. Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär schuldet jedoch nicht die Herbeiführung des Erfolgs ihrer Vermittlungsleistungen (Abschluss des Hauptvertrags).
Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär haftet daher auch nicht für ein Ausbleiben des Erfolgs ihrer Vermittlungsleistungen unabhängig davon, aus welchen Gründen der vom Auftraggeber gewünschte Hauptvertrag nicht zustande kommt.
(2) Der Auftraggeber kann der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär den Vermittlungsauftrag schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilen. Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ist in ihrer Entscheidung, einen ihr erteilten Vermittlungsauftrag anzunehmen, frei. Die Annahme des Vermittlungsauftrags durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erfolgt ebenfalls schriftlich, per Fax, per E-Mail,

telefonisch oder mündlich oder aber stillschweigend durch entsprechendes konkludentes Verhalten von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär.
(3) Sowohl der Auftraggeber als auch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär sind berechtigt, den Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu kündigen.
§ 3 Vertrag mit Leistungserbringer (Hauptvertrag)
Nachdem der Auftraggeber die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär mit der Vermittlung beauftragt hat, weist die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ein Angebot des Leistungserbringers zum Abschluss des Hauptvertrags an. Dieses Angebot des Leistungserbringers leitet der selbige direkt an den Auftraggeber weiter. Ist der Auftraggeber mit diesem Angebot des Leistungserbringers einverstanden, teilt er dies dem Leistungserbringer schriftlich, per Fax oder E-Mail direkt mit. Der Hauptvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn der Leistungserbringer den von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Hauptvertrag erhalten hat.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär bis spätestens zum Ablauf der dem Auftraggeber mitgeteilten Optionsfrist zu erklären, ob er das ihm unterbreitete Angebot zum Anschluss des Hauptvertrags mit dem Leistungserbringer annimmt. Bei Nichteinhaltung der im vorstehenden Satz vereinbarten Verpflichtung des Auftraggebers trägt das Risiko, dass der Hauptvertrag nicht mehr wirksam abgeschlossen werden kann, ausschließlich der Auftraggeber. Eine Haftung der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ist in diesem Fall jedenfalls ausgeschlossen.
(2) Stornierungsregelungen bezüglich des Hauptvertrags sind – soweit vorhanden – im Hauptvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungserbringer, die jederzeit bei der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär angefordert werden können, enthalten. Änderungen und Stornierungen bezüglich der Inhalte
der Leistungen der Leistungserbringer müssen ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder Fax direkt beim Leistungserbringer vorgenommen werden und bedürfen der schriftlichen Gegenbestätigung durch die Leistungserbringer. Änderungen und Stornierungen, die nicht unter dem dafür vorgesehenen Kontakt getätigt werden, sind unwirksam.
(3) Bei allen Vermittlungsaufträgen werden von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär die Preise mit den Leistungserbringern individuell verhandelt.
(4) Die sich aus dem Hauptvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer ergebenden Rechnungen erhält der Auftraggeber direkt vom Leistungserbringer, der vorher Abschriften der Rechnungen zur Prüfung (Abgleich mit dem Hauptvertrag) an die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär faxt.
§ 4 Entgelt
Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär verlangt von ihrem Auftraggeber für ihre Vermittlungsleistungen grundsätzlich kein Entgelt.
Damit diese unentgeltliche Dienstleistung aufrechterhalten werden kann, behält sich die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vor, in Ausnahmefällen vor Annahme des Auftrags durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär mit dem Auftraggeber eine individuelle Vereinbarung über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts zu schließen.
Auch für den Fall, dass der Auftraggeber wünscht, dass die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär im Rahmen der Vermittlungsbemühungen eine Besichtigung vor Ort vornimmt, behält sich die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vor, vor Annahme des Auftrags mit dem Auftraggeber eine individuelle Vereinbarung über die Erstattung der hiermit verbundenen Mehrkosten zu schließen.

§ 5 Haftungsausschluss
(1) Eine Haftung der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär für Verpflichtungen des Leistungserbringers aus dem von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär
vermittelten Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Leistungserbringer (Hauptvertrag) ist ausgeschlossen.
(2) Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär haftet gegenüber dem Auftraggeber insbesondere in keinem Fall für vom Leistungserbringer oder von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vorgenommene Hotelklassifizierungen nach Sternen. Solche Hotelklassifizierungen geben lediglich einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel- Standard. Auch alle zusätzlichen Hotel-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben der Hotels (Leistungserbringer), für die die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär nicht haftet.
§ 6 Datenschutz
(1) Die vom Auftraggeber an die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär übermittelten Daten werden durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär elektronisch erfasst und verarbeitet und nur in dem Umfang an Dritte weitergegeben, soweit dies für die Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär eingehalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragsinhalt vor dem Leistungserbringer und der Öffentlichkeit geheim gehalten wird, ist zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber dies rechtzeitig gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär mitteilt.
(3) Sämtliche Daten, die der Auftraggeber von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erhält, darf der Auftraggeber zu anderen als dem sich aus dem Auftrag und dem vermittelten Vertrag ergebenden Zwecken nur verwenden, soweit er hierzu zuvor eine ausdrückliche Erlaubnis von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erhalten hat. Entsprechendes gilt auch für sämtliche Unterlagen (wie z.B. Angebotsdokumente, Präsentationen, Fotos, ……..), die der Auftraggeber von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erhalten hat.
§ 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär – nämlich Bitterfeld-Wolfen – Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Bitterfeld-Wolfen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungserbringer der
Agentur mein tagungsplaner

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär und dem Leistungserbringer bestehenden Geschäftsbeziehungen, insbesondere Vermittlungsvertragsverhältnisse.
Leistungserbringer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
derjenige, für den die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) zum Zwecke des Abschlusses von Verträgen über die Erbringung von Fullservicedienstleistungen zur Organisation und Durchführung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen, Workshops, Events, Incentives, Reisen, Hoteldienstleistungen, Seminaren und sonstiger Veranstaltungen vermittelt.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Leistungserbringers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Leistungserbringers Leistungen gegenüber dem Leistungserbringer erbringen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vermittlungsverträge zwischen der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär und dem Leistungserbringer.
§ 2 Vermittlungsvertrag
(1) Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär wird für den Leistungserbringer ausschließlich als Vermittler tätig, so dass im Falle einer Buchung – also bei erfolgreicher Vermittlung – der betreffende Vertrag (Hauptvertrag) ausschließlich zwischen dem Leistungserbringer und dem von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vermittelten Kunden zustande kommt. Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär gibt daher in Bezug auf den zu vermittelnden Vertrag (Hauptvertrag) nur Erklärungen im Namen des zu vermittelnden Kunden, nicht aber Erklärungen im eigenen Namen ab.

(2) Der Vermittlungsvertrag zwischen der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär und dem Leistungserbringer kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder mündlich geschlossen werden.
§ 3 Zustandekommen des Hauptvertrags § 3 Zustandekommen des Hauptvertrags
(1) Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär übermittelt dem Leistungserbringer schriftlich, per Fax oder per E-Mail, ein von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ausgefülltes „Anforderungsprofil“, das die Leistungen, die der Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär benötigt, beinhaltet. Auf der Basis dieses Anforderungsprofils“ unterbreitet der Leistungserbringer ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot ist sowohl gegenüber dem Auftraggeber von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär als auch gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär für den im
„Anforderungsprofil“ genannten Zeitraum verbindlich.

Die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär leitet dieses Angebot ihrem Auftraggeber zu. Ist der Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär mit diesem Angebot des Leistungserbringers einverstanden, teilt er dies der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär mit, wonach dann die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär den Leistungserbringer auffordert, den Hauptvertrag direkt dem Auftraggeber zuzusenden.
Der Hauptvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn der Leistungserbringer den von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Hauptvertrag erhalten hat.
(2) Alle Preise, die im Angebot des Leistungserbringers enthalten sind, schließen grundsätzlich das Bedienungsgeld und die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, wenn dies nicht explizit und offensichtlich in direktem Zusammenhang mit der Preisangabe anders ausgewiesen ist.
§ 4 Vermittlungsprovision
(1) Der Leistungserbringer verpflichtet sich für die Vermittlungstätigkeit von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär bei Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrags zwischen dem Leistungserbringer und dem vermittelten Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) an die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär eine Provision in der im „Anforderungsprofil“ festgelegten Höhe bezüglich sämtlicher Bruttorechnungsbeträge, die der Leistungserbringer infolge des mit dem Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) geschlossenen Hauptvertrags dem Kunden in Rechnung stellt, zuzüglich der sich hieraus ergebenden gesetzlichen Umsatzsteuer, zu bezahlen.
(2) Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär auch insoweit zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in der im
„Anforderungsprofil“ festgelegten Höhe zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als der Kunde (Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) im Rahmen der Durchführung des von Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär abruft als im Hauptvertrag vereinbart und ihm deshalb vom Leistungserbringer mehr in Rechnung gestellt wird.
(3) Der Leistungserbringer ist gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär auch in den Fällen zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet, wenn der Hauptvertrag in Abweichung von § 3 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weitere Einbeziehung von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär unmittelbar zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär), für den die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ein „Anforderungsprofil“ an den Leistungserbringer übermittelt hat, abgeschlossen wird. Die Höhe der Vermittlungsprovision ermittelt sich auch in diesen Fällen gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit den Angaben im „Anforderungsprofil“.
(4) Der Leistungserbringer verpflichtet sich, alle anlässlich des Hauptvertrags und
seiner Durchführung gegenüber dem Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) gestellten Rechnungen in Kopie an die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär per Fax oder per E-Mail zu übersenden, bevor der Leistungserbringer die Rechnungen im Original an den Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) schickt. Hat der Leistungserbringer nicht bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der im Hauptvertrag mit dem Kunden vereinbarten Leistungen alle nach dem Hauptvertrag dem Kunden zu stellende Rechnungen der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär in Kopie zukommen lassen, ist die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär berechtigt, ihre Vermittlungsprovision auf der Basis der im Hauptvertrag genannten Leistungen gegenüber dem Leistungserbringer in Rechnung zu stellen.

Die Verpflichtung des Leistungserbringers, alle anlässlich des Hauptvertrags und seiner Durchführung gegenüber dem Kunden gestellten Rechnungen in Kopie an die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär zu übersenden, bleibt von der im vorstehenden Satz enthaltenen Regelung unberührt, sodass die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär in der Lage ist, ihre Provisionsabrechnung entsprechend zu korrigieren, falls sich die im Hauptvertrag enthaltenen Leistungen nicht mit den tatsächlichen vom Leistungserbringer gegenüber dem Kunden in Rechnung gestellten Leistungen decken.
(5) Das „Anforderungsprofil“ enthält neben der Festlegung der Höhe der Vermittlungsprovision weitere Vereinbarungen zur Vermittlungsprovision.
(6) Grundlage für die Berechnung der Provision sind die Leistungen, die der Leistungserbringer mit dem Auftraggeber nach Veranstaltungsende abrechnet.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär, diese Rechnungen unverzüglich nach Veranstaltungsende zu erstellen und der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär unaufgefordert und zeitgleich mit der Übermittlung an den Auftraggeber zukommen zu lassen. Die Abrechnung der Veranstaltung muss spätestens 4 Wochen nach Veranstaltungsende erfolgen.
(7) Die vom Leistungserbringer gegenüber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär geschuldete Vermittlungsprovision wird unabhängig von Zahlungen des vermittelten Kunden (= Auftraggeber der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär) nach Ablauf von 14 Tagen nach entsprechender Rechnungsstellung durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Stornierungen, Mängel
Wird der aufgrund der Vermittlung von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden geschlossener Hauptvertrag nicht vollzogen oder nur teilweise oder mangelhaft erfüllt, so übernimmt die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär keine Haftung, da die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär sich ausschließlich auf ihre Vermittlungsleistungen beschränkt. Gegenseitige Ansprüche zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden sind also ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien abzuwickeln.

§ 6 Vertraulichkeit
(1) Der Leistungserbringer und die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär versichern sich gegenseitig absolute Vertraulichkeit über alle zwischen ihnen getroffenen Absprachen zu. Sowohl der Leistungserbringer als auch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär bewahren über sämtliche sich aus ihrer Geschäftsverbindung ergebenden Informationen absolutes Stillschweigen, soweit dem nicht gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich insbesondere, die durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär erhaltenen Informationen nicht Dritten (wie z.B. Veranstaltern, Trainern,
Referenten, Teilnehmern, anderen Vermittlern) bekannt oder zugänglich zu machen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich insbesondere, ohne vorherige
Zustimmung von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär nicht durch Zeitungsanzeigen oder sonstige Veröffentlichungen oder durch sonstige Maßnahmen auf geplante oder bereits durchgeführte Veranstaltungen von durch die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär vermittelten Kunden aufmerksam zu machen.
(2) Der Leistungserbringer und die Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär verpflichten sich, auch ihre Mitarbeiter, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Leistungserbringer und der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär eingesetzt werden, auf die Einhaltung der in Absatz 1 getroffenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu verpflichten.

§ 7 Datenschutz
Die von der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär dem Leistungserbringer übermittelten Daten dürfen von diesem nur zur Durchführung des Vermittlungsauftrags und des Hauptvertrags verwendet werden. Der Leistungserbringer verpflichtet sich außerdem, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur mein tagungsplaner – Inh. Katrin Bär, nämlich Bitterfeld/Wolfen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.